Eigenverbrauch

Solarmeister Eigenverbrauch

Eigenverbrauch

Mit der Einmalvergütung (EIV) wurde ein neues Instrument für die Förderung von kleinen Photovoltaik-Anlagen eingeführt. Der Investor erhält insgesamt maximal 30 % der Investitionskosten einer Referenzanlage. Dies erfolgt durch einen einmaligen Betrag, welcher nach Einreichung aller relevanten Unterlagen bei Swissgrid innert weniger Monate ausbezahlt wird. Die Auszahlung der Einmalvergütung unterliegt keinerlei Kontingentierung, sofern jederzeit genügend Fördermittel zur Verfügung stehen.

Neu seit 1. Januar 2014:

  • Neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und weniger als 10 kW (normierte DC-Spitzenleistung) werden künftig anstelle der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) mit der Einmalvergütung gefördert.
  • Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 kW und unter 30 kW können zwischen der KEV und Einmalvergütung wählen.
  • Für Anlagen mit einer Leistung von 30 kW und mehr gibt es weiterhin die KEV.

Massgebend für den Anspruch auf die verschiedenen Fördersysteme ist das Anmeldedatum für die KEV, die realisierte Anlagenleistung und das Inbetriebnahmedatum. Da es bei der KEV eine lange Warteliste gibt, macht eine Realisierung damit nur Sinn, wenn die PV-Anlage bereits vor längerer Zeit angemeldet wurde. Falls die Anlage jetzt für die KEV angemeldet wird, gibt es nach heutigem Ermessen keine Chance, dass für diese Anlage eine Vergütung bezahlt wird. Die Einmalvergütung ist für solche Anlagen eine gute Wahl.

(Quelle: Faktenblatt Einmalvergütung und Eigenverbrauch für kleine Photovoltaik-Anlagen, Version 3.0 vom 5. November 2014)